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Versicherer


Versichern, also die Übernahme der Gefahrtragung für bestimmte Risiken gegen Entgelt betreiben, darf in Deutschland nur, wer dafür durch das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassen ist. Diese Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer ist an viele strenge Voraussetzungen und Auflagen geknüpft, denn schon im Interesse der Allgemeinheit muss darauf geachtet werden, dass die gegebenen Leistungsversprechen im Versicherungsfall auch eingehalten werden und aus finanzieller Sicht auch eingehalten werden können.


Versicherer, auch Versicherungsunternehmen genannt, können ihr Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen führen. Die sozialen Versicherer treten als Versicherungsaktiengesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit an. Ausländische Versicherungsunternehmen haben eine Niederlassung für Deutschland, die durch einen Hauptbevollmächtigten vertreten wird.


Alle Gesellschaften dieser Rechtsformen unterliegen per Gesetz der Versicherungsaufsicht durch die BaFin.


Die öffentlich rechtlichen Versicherer unterliegen einer Versicherungsaufsicht durch die Länder und sind in der Regel auch nur innerhalb ihrer Ländergrenzen tätig.


Ein Versicherer muss sein Geschäft durchaus nicht in allen Versicherungssparten betreiben, er kann vielmehr seine Zulassung auch nur für einzelne Versicherungsbereiche beantragen, die er für besonders ertragreich hält oder wo er sich besonders leistungsstark glaubt.


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