Alphabetische Abfrage:

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Versicherungsnehmer


Ein Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer aufgrund des Versicherungsantrages geschlossen.

Der Versicherungsnehmer bietet dem Versicherer die Gefahrtragung für ein bestimmtes Risiko an. Er verpflichtet sich, dafür für einen bestimmten Zeitraum, der Versicherungsdauer, einen bestimmten Betrag, die Versicherungsprämie, zu entrichten.

Durch die Annahme des Antrages und durch die Ausfertigung des Versicherungsscheines erklärt der Versicherer seine Bereitschaft, die Gefahr für das ihm angebotene Risiko zu tragen und gibt sein Leistungsversprechen, eine Versicherung, im Schadenfall die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.

Rechte und Pflichten sind zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer durch das Versicherungsvertragsgesetz genauestens geregelt.