Alphabetische Abfrage:

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Versicherungsschutz


Man sagt, der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für ein bestimmtes im Versicherungsschein angegebenes Versicherungsrisiko.

Das Bestehen eines Versicherungsvertrages allein genügt aber nicht, um auch Versicherungsschutz zu haben. So ist zum Beispiel die Zahlung der Erstprämie Voraussetzung für das Zustandekommen und die Zahlung der Folgeprämie Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.

Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder auch andere Obliegenheitsverletzungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Man sagt auch, der Versicherer versagt den Versicherungsschutz.