Alphabetische Abfrage:

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Versuchter Versicherungsbetrug


Der Versuch ist strafbar, so steht es im Strafgesetzbuch.

Leichtsinn zahlt sich nicht aus, auch der versuchte Versicherungsbetrug kann genauso wie der gelungene Versicherungsbetrug zu erheblichen Strafen führen.

Die Gesellschaften werden oft genug betrogen und reagieren sauer, wenn sie einen Versicherungsbetrug oder auch nur einen Versuch nachweisen können.

Zudem wird der Versicherer auf jeden Fall von der Leistung frei.