Alphabetische Abfrage:

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Schaden


Jeder Vorgang, der den Wert einer Sache oder eines Rechts vermindert oder herabsetzt, ist ein Schaden, den der Eigentümer oder Besitzer der Sache oder des Rechtes erleidet.


Es müssen in irgendeiner Weise Kosten aufgewandt werden, um die negativen Folgen des Schadens zu beseitigen oder den ursprünglichen Zustand der Sache oder des Rechtes wiederherzustellen.


Das Auftreten eines Schadens sagt noch nichts darüber aus, ob irgendjemand aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche für den Schaden ersatzpflichtig gemacht werden kann.


Der Schadenfall wird zum Versicherungsfall,


  • wenn der Schaden durch eine unerlaubte Handlung entstanden ist,

  • für die der Versicherer zum Ersatz verpflichtet ist,

  • wenn für das versicherte Risiko zur Zeit des Schadens Versicherungsschutz bestanden hat und

  • der Schaden durch eine versicherte Gefahr

  • entstanden ist.


    Schäden können in Form von

  • Personenschäden
  • ,
  • Sachschäden und

  • Vermögensschäden

    auftreten.


  • Durch ein und denselben Schadenfall – man spricht auch von einem schädigenden Ereignis – können auch alle drei Schadenarten gleichzeitig auftreten.