Alphabetische Abfrage:

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Versicherungsfall


Der Versicherungsfall ist das tatsächliche Eintreten der Gefahr, zu deren Tragung sich der Versicherer im Versicherungsschein verpflichtet hat. Der Versicherer hat nun sein gegebenes Leistungsversprechen, die Versicherung, einzulösen und die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen.


Der Zeitpunkt des Versicherungsfalles ist in der Regel im Einzelnen nicht vorhersehbar, sondern vom Zufall abhängig.


Ausnahme bildet die Lebensversicherung, bei der die vereinbarte Kapitalzahlung im Erlebensfall zum Ablauf, also zu einem im Voraus bekannten Zeitpunkt, fällig ist.


Nicht jeder Schadenfall, der eintritt, muss unbedingt gleichzeitig ein Versicherungsfall sein, denn es kann durchaus ein Schaden an einer versicherten Sache auftreten, der durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht gedeckt oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen ist.


Wenn eine teure Vase vom Tisch fällt und zerbricht, dann ist das zwar ein Schaden, aber kein Versicherungsfall, weil er keinen der versicherten Gefahren betrifft.