Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

 

Versicherungsbedingungen


Für jeden Versicherungszweig, man spricht von Versicherungssparte oder auch von Versicherungsbereich, gibt es eigene Versicherungsbedingungen. Die Pflichten und Rechte aus dem Versicherungsvertrag sind bis ins Detail geregelt.


Die Versicherungsbedingungen waren lange Zeit für alle Versicherungsunternehmen gleich. Sie hatten gesetzesähnlichen Charakter und mussten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen genehmigt werden.


Heute können die Versicherungsbedingungen von jeden Versicherungsunternehmen selbst gestaltet werden. Das Aufsichtsamt wacht nur noch darüber, ob versprochene Leistungen auch eingehalten werden können.


Versicherungsbedingungen werden im Laufe der Zeit weiterentwickelt und passen sich den Erfordernissen des Marktes an. So liegen alten Versicherungsverträgen oft andere Bedingungen zugrunde, als Verträge, die neu abgeschlossen werden. Alte Verträge können nicht ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers auf neue Bedingungen umgestellt werden.


Die Versicherungsbedingungen können durch Klauseln und besondere Vereinbarungen ergänzt werden, die dann ebenfalls als Vertragsgrundlage gelten.


In jeder Versicherungspolice steht genau aufgeführt, welche Versicherungsbedingungen und Klauseln dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen.


Ein Exemplar der Versicherungsbedingungen wird mit dem Versicherungsschein ausgehändigt.