Alphabetische Abfrage:

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Versicherungssparte


Die einzelnen Geschäftszweige, die ein Versicherer betreibt, werden als Versicherungssparten oder auch Versicherungsbereiche bezeichnet.

Ein Versicherer muß durchaus nicht in allen Versicherungsbereichen tätig sein. Er kann sogar seine Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen nur für ganz bestimmte Versicherungsbereiche beantragen.

Will er später neue Sparten mit hinzunehmen, muss er eine Erweiterung seiner Zulassung beantragen.