Alphabetische Abfrage:

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Schadenfreiheitsrabatt


In einigen Versicherungsbereichen räumen die Versicherungsunternehmen ihren Versicherungsnehmern Schadenfreiheitsrabatte ein, wenn die Versicherungsverträge langjährig schadenfrei geblieben sind.


In der Kraftfahrtversicherung waren die Schadenfreiheitsrabatte für alle Gesellschaften lange Zeit einheitlich festgelegt und auch die Rückstufung im Schadenfall erfolgte nach einheitlichen Regeln.


Heute kann jede Gesellschaft ihre Schadenfreiheitsrabatte nach eigenem Ermessen und nach den Gegebenheiten des Marktes festlegen. Auch in der Rückstufung im Schadenfall ist jede Gesellschaft in ihrer Kalkulation frei.


Beim Wechsel von einer Gesellschaft zur anderen spielt nur noch die Anzahl der schadenfreien Jahre eine Rolle.


Schadenfreiheitsrabatte sind in ihren Folgen nicht unumstritten. So manche Fahrerflucht wird nur begangen, um eine Rückstufung des Vertrages zu vermeiden.