Alphabetische Abfrage:

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Abtretung


Eine Forderung, ein Anspruch oder auch ein Recht können grundsätzlich an Dritte abgetreten werden. Dies gilt in gleicher Weise auch für Ansprüche aus Versicherungsverträgen oder Forderungen aufgrund haftpflichtmäßiger Ansprüche.

So können z.B. Rückkaufswerte aus einer Lebensversicherung an eine Bank als Sicherheit für ein Bankdarlehen abgetreten werden.

Eine Kfz-Werkstatt lässt sich vom Geschädigten seine Forderungen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder auch gegen die eigene Vollkaskoversicherung abtreten, um Reparatur und Schadenabwicklung zu beschleunigen