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Unfallversicherung


Eine Unfallversicherung bietet die Möglichkeit, sich weitgehend vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls zu schützen.


Ein Unfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes, plötzliches Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt.


Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule


1) ein Gelenk verrenkt wird oder


2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.


Der Versicherer ist nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn bei dem schadenauslösenden Ereignis alle diese Punkte zusammenkommen. Der Unfallversicherung liegen die AUB, die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung zugrunde, die allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft erhebliche Unterschiede aufweisen.


Unfallinvalidität ist die dauernde, unfallbedingte völlige oder teilweise Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen oder der Arbeitskraft. Der Invaliditätsgrad wird nach einem Jahr festgestellt und in Prozent angegeben. Erleichtert wird die Feststellung der Invaliditätsgrade durch die Gliedertaxe, in der der Verlust einzelner Körperteile oder ihre dauernde Gebrauchsfähigkeit mit festen Prozentsätzen bewertet wird. Der festgestellte Invaliditätsgrad bildet die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung, die als Prozentsatz bezogen auf die vereinbarte Invaliditätssumme gezahlt wird.


Durch eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Progressionsstaffel wird die Entschädigung bei Invaliditätsgraden über 25 % überproportional erhöht, so dass bei Vollinvalidität sogar Entschädigungen von mehreren hundert Prozent der Grundsumme zum Tragen kommen können.


Progressionsstaffeln können in völlig unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. Hohe Progressionsstaffeln sind Augenwischerei. Sie führen bei niedrigen Invaliditätsgraden oft zu ungenügenden Entschädigungsleistungen, da die Grundsummen viel zu gering angesetzt sind.


Als vorübergehende Folge eines Unfalls kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden.


Unfallkrankenhaustagegelder sind eine angenehme, aber nicht immer unbedingt notwendige Ergänzung der Verträge.


Unfallkrankentagegelder , Übergangsentschädigung, Sofortentschädigung, Kurkosten und Bergungskosten runden das Angebot der Unfallversicherer ab.