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Hausratversicherung


Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versi-cherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (mögliche Selbstbehalte beachten) und Überspannungsschäden.


Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich Ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann.


Fahrräder und Glas sind nicht automatisch mitversichert. Sie können aber ebenso wie Keramikkochplatten und Aquarien gegen Zuschlag versichert werden.


Das Eigentum von Personen, die mit im versicherten Haushalt wohnen, ist grundsätzlich mitversichert, es sei denn es wäre durch besondere Vereinbarungen ausgeschlossen.


Wichtig ist die korrekte Festlegung der Versicherungssumme. Sollte der tatsächliche Wert des Hausrates höher sein als die vereinbarte Versicherungssumme, kommt es zu einer Unterversicherung, die sich im Schadensfall nachteilig auswirkt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche abzuschließen (Unterversicherungsverzicht).


Einen umfassenden Versicherungsschutz bietet die Hausratversicherung des Verbands marktorientierter Verbraucher e.V.