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Annahmerichtlinien


Durch die Annahmerichtlinien kann die Geschäftsführung eines Versicherungsunternehmens festlegen, welche Risiken bevorzugt akquiriert werden sollen und welches Geschäft gar nicht erst angenommen wird. So verboten z.B. bei vielen Gesellschaften die Annahmerichtlinien die Annahme von Kraftfahrtanträgen von Ausländern, obwohl der Tarif solche Einschränkungen offiziell nicht vorsah.

Durch Annahmerichtlinien können auch Höchstversicherungssummen festgelegt werden, durch die sich ein Unternehmen selbst beschränken möchte, z.B. um mögliche Großschäden zu vermeiden.

Durch Annahmerichtlinien kann auch bestimmt werden, ab wann bestimmte Risiken an einen Rückversicherer abgegeben werden müssen.

Strenge Annahmerichtlinien bilden besonders für die Ausschließlichkeitsvertreter häufig ein unüberwindbares Hindernis. Die eigene Gesellschaft lehnt ein Risiko ab, verbietet ihm aber oft genug, den Vertrag bei einer anderen Gesellschaft unterzubringen, die den Vertrag ohne weiteres zeichnen würden.