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Arbeitslosenversicherung


Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung, zu der jeder Arbeitnehmer Beiträge zu entrichten hat. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit und ihre Leistung ist fester Bestandteil einer sozialen Ordnung. Beamte brauchen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu bezahlen.


Neben der Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gehören auch Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Weiterbildung zu den Aufgaben dieser wichtigen Sozialversicherung, die aus den Beiträgen aller Arbeitnehmer als Solidargemeinschaft aufgebracht werden müssen.


Die Höhe der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung richtet sich nach einer einheitlichen Beitragsrate und nach der Höhe des Einkommens. Zurzeit (2012) sind es 3,0 %. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 5.600 € monatlich in den alten Bundesländern und 4.800 € monatlich in den neuen Bundesländern.


Der Beitragssatz selbst kann steigen und fallen, je nachdem welche Leistungen gerade von der Bundesanstalt aufgebracht werden müssen.


Für Selbständige besteht die Möglichkeit, sich gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit zu versichern. Für viele kleine Gewerbetreibende wäre ein solcher Schutz bestimmt sinnvoll.