Alphabetische Abfrage:

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Versicherungsaufsicht


Die Überwachung des Geschäftsbetriebes der Versicherungsunternehmen und die Zulassung neuer Gesellschaften ist durch das Versicherungsaufsichtsgesetz bis in alle Einzelheiten geregelt.


Die praktische Arbeit der Versicherungsaufsicht wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen für die Versicherungs-Aktiengesellschaften, die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die Niederlassungen ausländischer Versicherer wahrgenommen.


Die Versicherungsaufsicht der öffentlich rechtlichen Versicherer wird durch die Länder, in denen sie tätig werden, ausgeübt.