Alphabetische Abfrage:

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Versicherungsvertreter


Der Versicherungsvertreter ist selbständiger Handelsvertreter. Damit hat er die Interessen des oder der vertretenen Unternehmen zu vertreten und deren Weisungen zu befolgen. Er steht in einem festen Treueverhältnis zu seinem oder seinen vertretenen Unternehmen.

Der Versicherungsvertreter kann als Einfirmenvertreter an eine einzige Gesellschaft gebunden sein oder auch als Mehrfirmenvertreter an mehrere Versicherungsunternehmen gebunden sein.

Die Begriffe Agentur, Generalagentur, Vertretung, Generalvertretung, Geschäftsstelle, Geschäftsstellenleiter sind nur gutklingende Verpackungen für die Tätigkeit des Versicherungsvertreters und lassen wenig weitere Schlüsse über den tatsächlichen Geschäftsumfang zu.

Dem also gebundenen Versicherungsvertreter steht der Versicherungsmakler gegenüber, der zu keinem Versicherer feste Bindungen unterhält.