Alphabetische Abfrage:

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Versicherungsmakler


Der Versicherungsmakler ist im Gegensatz zum Versicherungsvertreter unabhängig und an keinen Versicherer vertraglich gebunden.


Der Versicherungsmakler hat die Interessen seiner Kunden, man spricht von Mandanten, wahrzunehmen und kann seine Angebote aus einer Vielzahl von Gesellschaften auswählen. Er muss schon deshalb eine Übersicht über das Angebot des Versicherungsmarktes haben und wissen, welche Gesellschaften in welchen Versicherungsbereichen preisgünstig und leistungsstark sind.


Obwohl der Versicherungsmakler ausschließlich vom Versicherer für die erbrachte Arbeit eine Courtage erhält, steht er im Gegensatz zum Versicherungsvertreter trotzdem in keinem Treueverhältnis zur Gesellschaft. Er kann also, und das ist wichtig, auch im Schadenfall seinen Mandanten unabhängig beraten.


Grundlage der Beziehung zwischen dem Versicherungsmakler und seinen Kunden ist der Maklervertrag oder auch die Maklervollmacht.


Die Beauftragung und Einschaltung eines Versicherungsmaklers ist für den Kunden kostenfrei. Die Courtage des Maklers wird ausschließlich vom Versicherer getragen und ist, genau wie die Provision des Vertreters, fester Bestandteil der Versicherungsprämie.


Der Makler darf aber nicht mit der Aussage werben, er würde seine Leistung unentgeltlich erbringen. Eine solche Aussage wäre unkorrekt und damit unlauterer Wettbewerb.