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Provision


Jede Arbeit ist ihres Lohnes wert.


Die Entlohnung des selbständigen Versicherungsvertreters für seinen Dienst ist seit eh und je die Provision. Der Versicherungsvertreter ist also von seinem Fleiß und seinen Produkten, vom Erfolg oder Misserfolg, also in jedem Fall von der Anzahl der Abschlüsse von Versicherungsverträgen abhängig.


Für jeden neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag erhält der Vertreter im ersten Jahr eine Abschlussprovision. Für die anfallende Verwaltungsarbeit und die erwartete Kundenbetreuung erhält er in den Folgejahren eine allerdings wesentlich niedrigere Bestandspflegeprovision oder Folgeprovision.


Ist bei einem Vertreter das Gesamtaufkommen an Bestandsprovision zu gering, muss er sich voll und ganz auf sein Neugeschäft konzentrieren, um überhaupt leben zu können.


Die Betreuung der Altkunden muss zwangsläufig unter diesem Druck leiden. Durch entsprechende Verteilung der Provision auf Abschluss- und Folgeprovision bestimmt ein Versicherungsunternehmen sehr stark über die Qualität seiner Vertreter.


Leistungsprovisionen sollen einen zusätzlichen Anreiz bieten und werden beim Erreichen bestimmter Leistungsziele gezahlt. Leistungsprovisionen sind zwar ein starkes Führungsinstrument in der Hand der Gesellschaften, führen aber oft genug zu einer nicht bedarfsgerechten Kundenberatung.


Beim Versicherungsmakler wird die Provision Courtage genannt. Sie ist zum Teil auch etwas anders aufgebaut.