Alphabetische Abfrage:

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Verletzung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht


Der Versicherer entscheidet aufgrund des ihm vorgelegten Versicherungsantrages, ob er das ihm angetragene Risiko annehmen oder ablehnen will. Er muss sich dabei voll und ganz auf die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben verlassen.


Stellt der Versicherer im Schadenfall fest, dass alle oder auch nur ein Teil der Angaben im Antrag falsch waren, kann er unter Umständen noch nach Jahren vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.


Er ist in beiden Fällen von der Pflicht zur Leistung frei. Voraussetzung für die Leistungsfreiheit ist allerdings, dass zwischen Verletzung der Anzeigepflicht und Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht.


Mit seiner Unterschrift unter den Versicherungsantrag bestätigt der Antragsteller, dass er alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat. Aber auch wenn der Antragsvermittler den Antrag ausgefüllt hat, ist der Antragsteller trotzdem für die Richtigkeit aller Antworten verantwortlich.


Vorsicht ist geboten, wenn der Vermittler dazu rät, wichtige Fragen falsch oder unvollständig zu beantworten.