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Versicherungsantrag


Jeder Vertrag, so ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, kommt durch zwei gleichlautende Willenserklärungen, es sind Antrag und Annahme, zustande. Mit dem Versicherungsvertrag ist das nicht anders.


Der Versicherungsantrag wird vom Versicherungsnehmer in der Regel schriftlich gestellt und ist die rechtliche Voraussetzung für das Zustandekommen eines jeden Versicherungsvertrages. Der Versicherungsantrag ist im Prinzip an keine feste Form gebunden, obwohl im Breitengeschäft in der Regel vorgefertigte Anträge verwendet werden.


Der zukünftige Versicherungsnehmer bietet als Antragsteller dem Versicherer an, bestimmte Gefahren für ein bestimmtes Risiko zu tragen. Man sagt, der Versicherungsnehmer beantragt Versicherungsschutz für ein ganz bestimmtes Versicherungsrisiko. Der Versicherungsnehmer erklärt seine Bereitschaft, für die Übernahme dieses Risikos durch das Versicherungsunternehmen diesem für einen bestimmten Zeitraum, der Versicherungsdauer, einen bestimmten Betrag, den Versicherungsbeitrag oder die Versicherungsprämie, zu entrichten.


Der Antragsteller erklärt sich bereit, sich an diesen Antrag eine bestimmte Zeit, der Bindefrist, zu halten, um dem Versicherer die Möglichkeit über Antragsannahme oder Ablehnung zu entscheiden.


In vielen Fällen gibt der Versicherer für die Zeit bis zur Annahme des Antrages und der Ausfertigung des Versicherungsscheines eine vorläufige Deckung ab, damit der Kunde bereits ruhig schlafen kann.


Durch Abgabe der vorläufigen Deckung trägt der Versicherer bereits das Risiko, hat aber immer noch die Möglichkeit, den Versicherungsantrag abzulehnen.


Die vorläufige Deckung endet entweder mit der Annahme des Antrages und der Vorlage des Versicherungsscheines oder der Ablehnung des Antrages unter gleichzeitiger Kündigung der vorläufigen Deckung.


Dem Versicherer steht für den Zeitraum einer vorläufigen Deckung eine anteilige Versicherungsprämie zu.


Im Versicherungsantrag wird die Laufzeit des Vertrages festgelegt. Die Versicherer sind inzwischen durch Gesetz verpflichtet, mehrere Laufzeiten anzubieten und bei mehrjährigen Verträgen auch entsprechend Laufzeitrabatte einzuräumen.


Um ein Versicherungsrisiko besser beurteilen zu können, hat der Versicherer die Möglichkeit, im Antrag genaue Fragen zu stellen.


Für die korrekte Beantwortung ist der Antragsteller selbst verantwortlich, auch wenn der Antrag vom Vermittler ausgefüllt wird. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben.


Also ist Vorsicht geboten. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann noch nach Jahren im Schadenfall zu ernsthaften Komplikationen führen. Unter Umständen kann der Versicherer den Schaden ablehnen und sogar vom Vertrag zurücktreten, wenn er annehmen muss, dass er arglistig getäuscht wurde.


Der Versicherungsschein muss mit dem Antrag übereinstimmen. Abweichungen vom Antrag sind vom Versicherer im Versicherungsschein rot kenntlich zu machen. Sie gelten als neues Angebot des Versicherers. Der Versicherungsnehmer kann also erneut entscheiden, ob er den Versicherungsschein in der ihm vorgelegten Form annehmen will.