Alphabetische Abfrage:

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Versicherungsbeitrag


Der Versicherungsbeitrag, auch Versicherungsprämie genannt, ist das Entgelt, das das Versicherungsunternehmen vom Versicherungsnehmer für die Bereitschaft erhält, eine bestimmte Gefahr für das im Versicherungsschein näher beschriebene Versicherungsrisiko zu tragen und das Versprechen, im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.


Versicherungsbeiträge sind für die Dauer der vereinbarten Laufzeit grundsätzlich jeweils im Voraus der vereinbarten Zahlungsperiode zu entrichten. Die Zahlung kann je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen.


Im Einzelfall gibt es auch Einmalbeiträge, d.h. Versicherungsprämien, die nur ein einziges Mal und dann für die gesamte Laufzeit eines Vertrages gezahlt werden.


Versicherungsbeiträge müssen rechtzeitig gezahlt werden, Zahlungsverzug kann zu recht unangenehmen Folgen führen, die im Einzelnen im Versicherungsvertragsgesetz genau festgelegt sind.


Im Versicherungsbeitrag sind die Provisionen für Versicherungsvertreter und die Courtagen für Versicherungsmakler als feste Bestandteile enthalten.