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Versicherungsvertragsgesetz


Die allgemeinen Rechte und Pflichten, die sich für Versicherungsnehmer und für Versicherungsunternehmen aus einem Versicherungsvertrag ergeben, finden ihre gesetzliche Grundlage im Versicherungsvertragsgesetz.

Das Versicherungsvertragsgesetz besteht in seinen wesentlichen Grundzügen bereits seit 1908 und wurde immer wieder ergänzt und fortgeschrieben. Es bildet die rechtliche Grundlage für fast alle Versicherungsbereiche von der Prämienzahlung bis zur Schadenregulierung.

Ein Lebensbereich, in dem es um so hohe Summen geht, könnte ohne bis ins einzelne gehende gesetzliche Anweisungen nicht existieren, denn auch die Richter müssen wissen, auf welcher Grundlage sie rechtsprechen sollen.

Das Versicherungsvertragsgesetz wird in den einzelnen Versicherungssparten ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die früher durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen genehmigt werden mussten und zum Schutz des Verbrauchers für alle Gesellschaften in gleicher Weise galten. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben gesetzesähnlichen Charakter. Sie können durch Klauseln, Besondere Vereinbarungen und geschäftsplanmäßige Erklärungen ergänzt werden.

Heute können die Gesellschaften individuell gestalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen prüft nur noch, ob die versprochenen Leistungen auch tatsächlich erbracht werden können.