Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z

 

Gebündelte Versicherung


Von einer gebündelten Versicherung spricht man, wenn ein bestimmtes Versicherungsrisiko zwar durch ein und denselben Versicherungsschein gegen mehrere Gefahren versichert wird, diesen Gefahren aber unterschiedliche Versicherungsbedingungen zugrunde liegen.


Musterbeispiel einer gebündelten Versicherung ist die Wohngebäudeversicherung. Das versicherte Risiko, nämlich das Gebäude, wird aufgrund unterschiedlicher Bedingungen gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert.


Es wird in der Regel zwar nur ein Versicherungsschein ausgestellt, doch handelt es sich trotzdem um drei einzelne rechtlich selbständige Verträge. So kann im Versicherungsfall auch nur die jeweils betroffene Gefahr, nicht aber der ganze Vertrag, gekündigt werden.


Der Versicherer kann auf eine Fortführung der übrigen Verträge bestehen, wird sich aber in den meisten Fällen zur Vertragsaufhebung der anderen Gefahren bereitfinden.


Auch im Bereich der Geschäftsversicherung haben wir es in der Regel mit gebündelten Versicherungen zu tun, in denen z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl. Leitungswasser und Sturm, eventuell auch noch Betriebsunterbrechung, in einer einzigen Versicherungspolice zusammengefasst werden.