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Besondere Vereinbarungen


Wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die festformulierten Klauseln nicht mehr ausreichen, können Versicherungsverträge durch besondere Vereinbarungen auf das rechte Maß zugeschnitten werden.

In der Regel werden solche besonderen Vereinbarungen Leistungsverbesserungen sein, die die allgemeinen Versicherungsbedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers ändern. Oft genug können Makler oder auch Verbände mit besonderen Vereinbarungen aufwarten, die sie für ihre Klientel ausgehandelt haben.

Aber auch andere Nebenabreden, zum Beispiel im Bereich der Sicherungs- maßnahmen, können durch besondere Vereinbarungen festgeschrieben werden. Der Versicherungsschutz kann versagt werden, wenn bestimmte besondere Vereinbarungen vom Versicherungsnehmer nicht eingehalten wurden.

Mündliche Nebenabreden haben im Versicherungsbereich keine Gültigkeit und werden deshalb auch nicht getroffen.