Alphabetische Abfrage:

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Eintrittspflicht


Aufgrund der Schadenmeldung prüft der Versicherer seine Eintrittspflicht, denn er muss sich vergewissern, ob der angegebene Schaden auch wirklich durch eine versicherte Gefahr entstanden ist.


Zur Feststellung einer Eintrittspflicht gehört allerdings auch die Kontrolle, ob die Versicherungsprämien rechtzeitig gezahlt wurden oder ob der Versicherungsnehmer gar bereits eine qualifizierte Mahnung bekommen hat. Damit wäre der Versicherer von der Leistung frei. Er könnte den Schaden ablehnen und die Eintrittspflicht verneinen.