Alphabetische Abfrage:

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Maklervertrag


Der Maklervertrag oder die Maklervollmacht ist der äußere Beweis des Vertrauens, das der Kunde seinem Versicherungsmakler entgegenbringt.


Der Maklervertrag selbst ist an keinen genauen Wortlaut gebunden, muss aber bestimmte Punkte enthalten, um auch von allen Gesellschaften akzeptiert zu werden.


Die Unterschrift des Kunden unter dem Maklervertrag bevollmächtigt den Versicherungsmakler im Kundenauftrag Willenserklärungen abzugeben und Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern und zu kündigen.


Alle Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, die von einem Versicherungsmakler mit Vollmacht abgegebenen Willenserklärungen zu akzeptieren. unabhängig davon, ob mit dem jeweiligen Versicherungsmakler eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit besteht oder nicht. Jede Gesellschaft muss eine ihr vorgelegte Vollmacht akzeptieren.


Durch die Annahme des Maklerauftrages entsteht für den Versicherungsmakler eine besondere Verpflichtung und eine besondere Treuepflicht, denn er ist im Gegensatz zum Agenten nur und nur seinem Kunden verantwortlich.


Der Maklervertrag kann sich auf alle oder auch nur auf bestimmte Verträge des Kunden beziehen. Schließlich kann ein Versicherungsmakler nur für die Verträge verantwortlich zeichnen, die in seiner Verwaltung liegen oder von denen er zumindest Kenntnis hat.

M a k l e r v e r t r a g


Das VMV Versicherungsbüro MAX MUSTER wird beauftragt, für mich Versicherungsverträge zu vermitteln. Diese Vermittlungstätigkeit soll sich auch auf bereits bestehende Versicherungsverträge erstrecken. Daneben soll der VMV sowohl die neu vermittelten als auch die bereits bestehenden Versicherungsverträge für mich verwalten und betreuen. Hierzu zählt auch, dass der VMV mir im Schadenfall Hilfe bei der Schadenbearbeitung leistet.


Der VMV wird beauftragt, die bestehenden Versicherungsverträge auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Vertragsgestaltung und der Prämiensätze zu überprüfen und Änderungen vorzuschlagen. Der VMV wird diese nach jeweiliger Entscheidung des Auftraggebers durchführen.


Der VMV ist bevollmächtigt, während der Laufzeit dieses Maklervertrages nach jeweiliger Absprache Versicherungsverträge in meinem Auftrag abzuschließen, zu ändern und zu kündigen, sowie entsprechende Willenserklärungen in meinem Auftrag zu unterzeichnen.


Die Versicherer werden gebeten, alle Korrespondenz über den VMV zu führen, sowie dem VMV alle zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Verträge notwendigen Unterlagen zu überlassen.


VMV erbringt alle vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber gebühren- und kostenfrei. Der VMV steht von Seiten der Versicherer die übliche Courtage zu.


Der Maklervertrag kann durch den Auftraggeber jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.


Mit der ausgehändigten Datenschutzklausel für das Maklergeschäft erkläre ich mich einverstanden.



Köln, den_____________________         __________________________

                                                   Eigenhändige Unterschrift


VN:_________________________    geb.: ___________


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      Straße/Hausnummer                  PLZ/Wohnort