Alphabetische Abfrage:

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Spartentrennung


Versicherungsunternehmen sind in erster Linie kaufmännisch geführte Betriebe die Gewinne erzielen wollen, auch wenn sie durchaus Aufgaben im Sinne der Allgemeinheit erledigen. Versicherer unterliegen deshalb auch einer strengen staatlichen Aufsicht, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ausgeübt wird.


Zum Schutze eben dieser Allgemeinheit dürfen Versicherer nicht alle Versicherungssparten gleichzeitig betreiben. Es soll vermieden werden, dass von Gesellschaften insgeheim risikobetonte Versicherungsbereiche mit anlagebetonten Versicherungssparten vermischt werden.


Im Bereich der Lebensversicherung z.B. muss der Versicherer zwangsläufig mit riesigen Anlagesummen arbeiten, um die versprochene Leistung in 20, 30 oder 40 Jahren erbringen zu können.


Staatliche Vorsorge muss hier schon im Interesse der Versicherungsnehmer und der Allgemeinheit einsetzen, um diese Kapitalanlagen zu sichern und eine zweckentfremdete Verwendung, z.B. als Ausgleich für Schäden im untertarifierten Industriebereich, auszuschließen.


So darf die Lebensversicherung und die Krankenversicherung grundsätzlich nur in Form eigener, rechtlich selbständiger Versicherungsgesellschaften betrieben werden. Die großen Konzerne helfen sich durch die Gründung von entsprechenden Tochtergesellschaften. Sie machen es der BaFin durch entsprechende Verflechtungen der Arbeit nicht immer leicht, wenn es darum geht, Kapitalströme zu verfolgen.