Alphabetische Abfrage:

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Dauerrabatt


Unter Dauerrabatt versteht man den besonderen Nachlass, den ein Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer für die Bereitschaft einräumt, einen Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuschließen.


Der Gesetzgeber hat schon vor Jahren eingegriffen und bei längeren Laufzeiten Mindestrabatte vorgeschrieben. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren muss ein Nachlass von 5%, bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren ein Nachlass von 10 % gewährt werden.


In einigen Versicherungsbereichen ist der Dauerrabatt bereits im Tarif vorgesehen, in anderen Sparten ist er Verhandlungssache.


Für einen intelligenten Verbraucher gibt es in der Regel keinen vernünftigen Grund, mehrjährige Verträge mit einem Unternehmen abzuschließen.


Langfristige Versicherungsverträge sollten also immer erst nach reiflicher Überlegung und eingehender Prüfung des Angebotes abgeschlossen werden. Jede langfristige Bindung an einen Versicherungsunternehmer macht den Versicherungsnehmer in seiner Entscheidungsfreiheit unbeweglich.


Was nützt dem Verbraucher ein Laufzeitrabatt von 10 %, wenn er die gleiche Versicherungsleistung bei einem preiswerten Anbieter für die Hälfte bekommen könnte?

Als Jahresvertrag natürlich!