Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z

 

Leistungsfreiheit


Im Versicherungsvertragsgesetz sind die Voraussetzungen, unter denen ein Versicherer im Schadenfall von der Leistung frei wird, genau festgelegt.


Mit dem Versicherungsvertrag hat auch der Versicherungsnehmer Pflichten, man nennt sie auch Obliegenheiten, übernommen. Verstößt nun der Versicherungsnehmer schuldhaft gegen solche übernommenen Rechtspflichten, begeht er eine Obliegenheitsverletzung und der Versicherer wird leistungsfrei.


Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, vorsätzliche falsche Angaben im Versicherungsantrag, fehlende, verspätete oder falsche Schadenanzeige, Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht, Nichtzahlung der Erstprämie und von Folgeprämien trotz qualifizierter Mahnung sind wichtige Gründe, aus denen die Versicherer ihre Leistung völlig zu Recht ablehnen können.


Der Versicherer muss im Fall einer Ablehnung den Versicherungsnehmer über seine Rechte belehren und auf die Möglichkeit einer Deckungsklage aufmerksam machen.


Die Begründung der Ablehnung durch die Gesellschaft sollte auf jeden Fall durch einen Anwalt genau geprüft werden, ob sie tatsächlich zutrifft. Wenn nicht, sollte geklagt werden.


Der Versicherungsvertragsrechtsschutz, der inzwischen von allen Rechtsschutzversicherern angeboten wird, zahlt sich immer aus, wenn es zu Streitigkeiten aus einem Versicherungsvertrag kommt.